Der Beruf des Hausverwalters ist nicht geschützt. Dadurch darf nahezu jeder Hausverwalter werden und die oft nicht unerheblichen Gelder seiner Kunden verwalten.
Unsere Verwaltung hat eine langjährige Unternehmensgeschichte und verfügt über ein großes Wissen im Bereich der Verwaltung und Vermarktung von Immobilien. Außerdem haben alle Mitarbeiter eine Ausbildung im Immobilienbereich.
Aber natürlich gehört auch die Weiterbildung und das Qualitätsmanagement zu unseren wichtigen Aufgaben. Deshalb sind wir Mitglied im Verband der Immobilienverwalter Bayern e.V.
Referenzen nennen wir Ihnen gerne in einem persönlichen Gespräch.
Der Bundestag hatte das Wärmeplanungsgesetz am 17. November 2023 mit den Änderungen des Ausschusses für
EnSimiMaV: Laut der Verordnung zur Sicherung der Energieversorgung über mittelfristig wirksame Maßnahmen
Die befristete Mehrwertsteuersenkung war Teil des dritten Entlastungspakets. Die Bundesregierung begründet das