WEG-Verwaltung

Kaufmännische Leistungen innerhalb der WEG-Verwaltung

  • Einrichtung eines Verwaltungskontos auf den Namen der Wohnungseigentümergemeinschaft
  • Buchung und Ausführung sämtlicher Geldein- und ausgänge
  • Zahlungseingang der Hausgelder und zeitnahes Mahnen offener Hausgelder
  • Prüfung und Zahlung aller Eingangsrechnungen
  • Belegablage der Eingangsrechnungen in Papierform, gegliedert nach sachlichen Gesichtspunkten
  • Verwaltung der gemeinschaftlichen Gelder, verzinsliche Anlage der Instandhaltungskostenrücklage und kurzfristig überhängende liquide Mittel
  • Abwicklung aller Versicherungsschäden im Gebäudebereich
  • Erstellung der jährlichen Abrechnung als Gesamt- und Einzelabrechnungen je Wohn- /Teileigentum
  • Erstellung des Objektstatus (Bankkonten, Rücklage, Forderungen und Verbindlichkeiten gegenüber Eigentümern und Lieferanten)
  • Ausstellung einer Bescheinigung nach § 35 a EStG für jeden Wohn- bzw. Teileigentümer
  • Erstellung von Gesamt- und Einzelwirtschaftsplänen
  • Vorbereitung und Durchführung von ordentlichen und bei Bedarf außerordentlichen Eigentümerversammlungen
  • Führen der Beschlusssammlung
  • Zeitnahes Umsetzen der Beschlüsse der Eigentümerversammlungen
  • Abschluss und Überwachung aller notwendigen Verträge (Versicherungen, Hausmeister, Wartungen, Versorger usw.)
  • Durchführung gerichtlicher Mahn- und Klageverfahren

Technische Leistungen innerhalb der WEG-Verwaltung

  • Inauftraggabe der laufenden Instandhaltung Telefonisch bekannt gegebene Defekte werden sofort in Auftrag gegeben und von Handwerkern zeitnah – in Notfällen sofort – erledigt
  • Planung von großen Instandhaltungen (bei allen Objekten besteht zumindest ein mittelfristiges Konzept für die große Instandhaltung, welches langfristig, bzw. mittelfristig mit den Eigentümerversammlungen erörtert und besprochen wird, sodass die Wohnungseigentümer nicht mit Sonderumlagen überrascht werden)
  • Veranlassung aller gesetzlich vorgeschriebenen Wartungen und Prüfungen
  • Einholung von Angeboten und Vergabe von Aufträgen an Handwerker zur Durchführung notwendiger Instandhaltungs- und Instandsetzungsmaßnahmen
  • Einstellung von Hausmeister- und Hausreinigungspersonal und Überwachung der im Objekt ausgeführten Arbeiten
  • technische Überprüfung des Gemeinschaftseigentums durch jährliche Begehung der Anlage mit Fertigung eines ausführlichen Protokolls
  • Beratung bei Modernisierungs- und Energieeinsparmaßnahmen
  • Einleitung von Sofortmaßnahmen in Notfällen
  • Planung und Durchführung von großen Instandhaltungsarbeiten, wobei je nach Art und Größe gegebenenfalls Sonderfachleute auf Kosten der Wohnungseigentümergemeinschaft hinzugezogen werden

Juristische Leistungen innerhalb der WEG-Verwaltung

Eine rechtliche Beratung darf ausschließlich durch einen Rechtsanwalt erfolgen. Jedoch können wir bei folgenden Fällen mitwirken bzw. diese durchführen:

  • Prüfung und Abwehr von Ansprüchen, die gegen die Wohnungseigentümergemeinschaft erhoben werden
  • aktive Beteiligung an gerichtlichen Beschlussanfechtungsverfahren
  • Gewährleistungsüberwachung und gegebenenfalls Durchsetzung von Gewährleistungsansprüchen der Wohnungseigentümergemeinschaft
  • Beratung in der Wohnungseigentümerversammlung bei Beschlüssen im Rahmen der Beschlusskompetenz

Persönliche Betreuung innerhalb der WEG-Verwaltung

  • Korrespondenz mit den Eigentümern, Mietern, Behörden, Handwerkern usw.
  • telefonische, schriftliche und persönliche Beratung in Fragen Ihres Wohnungseigentums
  • Lückenlose Information des Verwaltungsbeirates, von allen wichtigen eingehenden und ausgehenden Schriftwechsel
  • Überwachung der Hausordnung und Schlichtung bei Differenzen, bzw. Durchsetzung der Hausordnung
  • für Kapitalanleger: Verwaltung Ihres Sondereigentums einschließlich Vermietung gegen zusätzliche Gebühr

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